Restnutzungsdauergutachten Bochum | Sachverständigenbüro BAUER
  • Immobilienbewertung und Gebäudenutzungsdauer

Restnutzungsdauer­gutachten

Gutachten zur tatsächlichen Gebäudenutzungsdauer für die steuerliche Abschreibung (AfA)

Sie vermieten eine Immobilie und möchten prüfen lassen, ob die tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes kürzer ist als die steuerlich zugrunde gelegte Dauer? Ein objektbezogenes Restnutzungsdauergutachten kann hierfür eine nachvollziehbare fachliche Grundlage schaffen.

Wir erstellen Restnutzungsdauergutachten für Wohn- und Gewerbeimmobilien in Bochum und im Ruhrgebiet. Im Mittelpunkt stehen die individuellen Eigenschaften des Gebäudes zum maßgeblichen Stichtag.

Was wird im Gutachten untersucht?

Die verbleibende Nutzungsdauer hängt vom jeweiligen Gebäude und seiner Nutzung ab. Bei der sachverständigen Einschätzung können insbesondere folgende Merkmale eine Rolle spielen:

  • Gebäudeart, Baujahr und tatsächlicher Erhaltungszustand,
  • durchgeführte Modernisierungen und Instandsetzungen,
  • vorhandene Schäden und unterlassene Instandhaltung,
  • wirtschaftliche Nutzbarkeit und gegebenenfalls rechtliche Nutzungsbeschränkungen.

Das Gutachten erläutert die relevanten Objektmerkmale und begründet die daraus abgeleitete Nutzungsdauer. Eine pauschale Berechnung allein anhand des Baujahrs ersetzt diese Prüfung nicht.

Welche Bedeutung hat das für die AfA?

Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG kann bei einer nachgewiesenen kürzeren tatsächlichen Gebäudenutzungsdauer die Abschreibung entsprechend dieser Dauer vorgenommen werden. Daraus kann sich ein höherer jährlicher Abschreibungsbetrag ergeben.

Die steuerliche Anwendung stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung ab. Über die Berücksichtigung im konkreten Besteuerungsverfahren entscheidet das zuständige Finanzamt.

Welche Angaben und Unterlagen helfen?

Nennen Sie uns für die erste Einordnung bitte den Objektort, die Gebäudeart, das ungefähre Baujahr und den gewünschten Stichtag. Angaben zu Modernisierungen und zur bisherigen Nutzung helfen ebenfalls weiter.

Welche Unterlagen für Ihr Objekt erforderlich sind, klären wir gemeinsam. Hilfreich können beispielsweise vorhandene Grundrisse, Baubeschreibungen sowie Nachweise über Modernisierungen und Instandsetzungen sein.

Honorar und Kontakt

Nach Klärung von Objekt und Leistungsumfang erhalten Sie vor der Beauftragung ein individuelles Festpreisangebot.

Festpreisangebot für ein Restnutzungsdauergutachten anfragen

Sie können uns auch direkt per E-Mail an mail@bsb-bewertung.de schreiben oder unter 0234 / 52009374 anrufen. Ein Telefonat ist für Ihre Anfrage nicht erforderlich.